Behandlung / Kosten

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Bei mir haben Sie keine langen Wartezeiten! Geringfügige Verzögerungen sollten Sie dennoch bitte einkalkulieren.

 

Terminvereinbarungen:

 

 

Ich bitte Sie um pünktliche Einhaltung der vereinbarten Termine, da es sich um eine reine Bestellpraxis handelt. Terminänderungen sollten so früh wie möglich, jedoch spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Behandlungszeit vorgenommen werden. Nicht eingehaltene oder zu später Terminänderungen werden als „erbrachte Leistung“ in Rechnung gestellt, es sei denn, die entstandene Terminlücke wird Ihrerseits durch eine Ersatzperson geschlossen (BGB/ § 615). Der Gesetzgeber gestattet es, bei Nichtwahrnehmung eines fest vereinbarten Termins die dafür vorgesehene Verordnungsleistung in Rechnung zu stellen.

 

Die Behandlungskosten bitte in der Praxis erfragen!

 

Gesetzlich Versicherte:

 

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Erstattungsmöglichkeiten. Grundsätzlich werden Heilpraktikerkosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Privat Versicherte:

 

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und entspricht der üblichen Gebührenordnungen für Heilpraktiker (GebüH)*. Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernehmen je nach Vertrag die Behandlungskosten voll oder anteilig. Am besten informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen normalerweise erstattungsfähig sind.

 

Der Rechnungsbetrag ist in bar oder per EC-Karte direkt nach der Behandlung zu entrichten. Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers bzw. des Arztes ist der Patient und nicht seine Krankenkasse.

 

* Die Gebührenordnung kann bei mir in der Praxis eingesehen werden.

Eva-Maria Hohmann

Heilpraktikerin

 

Ziegelhüttenweg 1-3

60598 Frankfurt / Sachsenhausen